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periodengerechte Erfolgsermittlung

Was sind ist periodengerechte Erfolgsermittlung?

Die periodengerechte Erfolgsermittlung bezeichnet die wirtschaftliche Zugehörigkeit von Aufwendungen und Erträgen zu dem einen bzw. zu dem anderen Geschäftsjahr.
Sie dient somit der Ermittlung des zutreffenden Jahresergebnisses des Unternehmens (entweder dem Jahresüberschuss bzw. dem Jahresfehlbetrag eines Unternehmens). Die periodengerechte Erfolgsermittlung ist unabhängig von der Vereinnahmung bzw. Verausgabung von Geldbeträgen durchzuführen. Die periodengerechte Erfolgsermittlung im Rahmen der Bilanzierung unterscheidet sich somit auch in Wesentlichen Teilen von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG).

Beispiel für die periodengerechte Erfolgsermittlung Das Unternehmen veräußert Ware im Geschäftsjahr 01. Im Geschäftsjahr 02 werden einige Käufer die in 01 gekaufte Ware reklamieren. Das Unternehmen wird im Jahr 02 Aufwendungen für die Reperatur der Ware die in 01 gekauft wurde tragen. Aus diesem Grund wird das unternehmen am Ende des Jahres 01 eine Rückstellung für Garantie bzw. Gewährleistung passivieren.




Letzte Aktualisierung: 27.06.2015
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