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Was sind Verbindlichkeiten?
Verbindlichkeiten sind gem. § 266 Abs. 3 HGB wie folgt aufzuteilen:
1. Anleihen (davon konvertibel)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
8. sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit)
Beispiel für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: Das Unternehmen hat bei ihrer Hausbank ein Darlehen über EUR 50.000,00 zur Finanzierung einer neuen Maschine aufgenommen. Während die Maschine auf als Anlagegut aktiviert werden muss, stellt das Darlehen eine Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten dar.
Beispiel für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Das Unternehmen kauft Ware bzw. bezieht von einem Lieferanten eine Dienstleistung. Der Betrag wird nicht sofort bezahlt sondern ist erst nach 14 Tagen fällig. Solange das Unternehmen die Rechnung nicht bezahlt hat handelt es sich um Verbindlichkeiten.
Beispiel für sonstige Verbindlichkeiten:Die Umsatzsteuervoranmeldung für den November 2014 und Dezember 2014 wurde per 31. Dezember 2014 noch nicht an das Finanzamt abgeführt. Somit ergibt sich per 31. Dezember 2014 eine entsprechende sonstige Verbindlichkeit sowie die Verpflichtung den davon-Vermerk entsprechend zu bennen.
Letzte Aktualisierung: 27.06.2015
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